AGB

„Die Spielkiste“ wird betrieben von Andrea Waffenschmidt – im Folgenden: Inhaberin.


„Die Spielkiste“ bietet Gegenstände, für Baby- und Kinderbedarf zur Miete an – im Folgenden: Materialien.

Dafür wird die Website www.die-spielkiste.com genutzt. Die auf dieser Website gemachten Angaben zu Material, zulässigen Gewichtsangaben, sowie Altersangaben werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und basieren auf den Angaben der Hersteller und persönlichen Erfahrungen, sowie durch in Ausbildungen erworbenes Wissen der Inhaberin von „Die Spielkiste“. Eine Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben wird jedoch ausgeschlossen.


Die Anmietung erfolgt nach Terminabsprache via Email. Eine Vermietung erfolgt grundsätzlich für den Zeitraum von 4 Wochen. Bei einzelnen Materialien variiert der Mietzeitraum nach Absprache mit der Inhaberin von „Die Spielkiste“. Die Anmietung findet in den Geschäftsräumen von „Die Spielkiste“ statt. Am Ende des Mietzeitraumes werden die Materialien vom Mieter zu „Die Spielkiste“ zurück gebracht.
Eine Anmietung der Materialien kann sowohl von privaten Personen, z.B. Familien, als auch von pädagogischen und heilpädagogischen Einrichtungen erfolgen.
Die Bezahlung erfolgt bar oder via Paypal am Tag der Anmietung, ebenso wird zum selben Zeitpunkt die Kaution in bar oder via Paypal hinterlegt. Für Reservierungen wird ggf. vorab die Hälfte der Miete via Paypal fällig.


In jedem Fall erfolgt die Vermietung ausschließlich gegen Vorlage des Personalausweises des Mieters. Die Inhaberin von „Die Spielkiste“ ist berechtigt, die Nummer des Personalausweises auf dem Mietvertrag zu dokumentieren.
Bei der Übergabe des Gegenstandes soll eine Materialkontrolle durchgeführt werden. Anhand der Zubehörliste sind Vollständigkeit und gegebenenfalls Zustand des Gegenstandes und Zubehörs zu kontrollieren und entsprechend zu dokumentieren. Mit der Übergabe des Gegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter über. Es obliegt den Eltern, im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht eine sichere und verletzungsfreie Verwendung der ausgeliehenen Materialien durch die Kinder sicherzustellen.


Bei der Rückgabe des Gegenstandes soll eine Materialkontrolle durchgeführt werden. Anhand der Zubehörliste sind Vollständigkeit und gegebenenfalls Zustand des Gegenstandes und Zubehörs zu kontrollieren und entsprechend zu dokumentieren. Sollte der Mieter bei der Rückgabe auf die Materialkontrolle verzichten, so gilt der Vermieter als alleinige Kontrollperson. Er ist in diesem Fall berechtigt, Fehlbestände festzustellen und den Zustand des Gegenstandes und des Zubehörs nach seinem Ermessen verbindlich zu beurteilen.
Werden die Materialien nicht zum Mietende zurückgegeben, so hat der Mieter eine Miete für den verlängerten Mietzeitraum zu bezahlen.
Kann der Mieter die Materialien nicht zum gewünschten Zeitpunkt übernehmen, weil die Materialien vom Vormieter nicht fristgerecht bzw. beschädigt zurückgegeben worden sind, so haftet „Die Spielkiste“ nicht. „Die Spielkiste“ wird versuchen, den Mieter über die Verzögerung zu informieren, sofern die verspätete Rückgabe bzw. Beschädigung rechtzeitig bekannt ist.


Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Materialien zurückzugeben. Werden die Materialien beschädigt oder unverhältnismäßig verschmutzt zurückgegeben, so haftet der Mieter für die Kosten einer angemessenen Wiederherstellung der Materialien, so dass eine Weitervermietung möglich ist. Entsteht durch die Wiederherstellung eines angemessenen Zustandes ein Mietausfall, so ist dieser auch vom verursachenden Mieter zu übernehmen. „Die Spielkiste“ ist berechtigt, bei fehlenden oder beschädigten Materialien, die Wiederbeschaffungskosten bzw. die Reparaturkosten, sowie einen eventuellen Mietausfall in Rechnung zu stellen.
Der Mieter ist verpflichtet, den Gegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Dies gilt insbesondere für zulässige Gewichtsangaben.
Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietdauer eintretende Schäden an dem Mietgegenstand dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht gestattet.


Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vermieteten Materialien um gebrauchte Gegenstände handelt, die sich bereits in der Vermietung befanden und welche bereits genutzt wurden. Die Materialien werden nach der Rückgabe vom Vermieter gereinigt, gewartet und auf die Funktion hin überprüft. Sie können jedoch nutzungsbedingte Gebrauchsspuren aufweisen. Eine Haftung für den Gebrauchszustand wird ausgeschlossen. Der Mieter hat die Materialien bei der Übernahme zu überprüfen und erkennt den technischen und hygienischen Zustand der Materialien mit der Anmietung an. Der Gebrauch der Materialien erfolgt auf eigene Gefahr. Es obliegt dem Mieter, im Rahmen seiner Aufsichtspflicht eine hygienisch einwandfreie und verletzungsfreie Verwendung der Materialien sicherzustellen.
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass „Die Spielkiste“ Adressdaten speichert, soweit dies zur Führung des Geschäftsbetriebes notwendig ist. Auch erklärt der Mieter sich mit der Kommunikation über E-Mail einverstanden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte wird durch „Die Spielkiste“ ausdrücklich ausgeschlossen.


Gerichtsstandort ist Siegen